Fahrerlaubnis der Klassen C+CE
Maßnahme 922 / 283 / 2015 – 1
Voraussetzungen: Vorbesitz des Führerscheis Klasse B, Mindestalter 21 Jahre
Dauer: 18 Wochen
Abschluss: Führerscheine der Klassen C+CE
Für die Nutzung der Führerscheine im gewerblichen Güterverkehr ist zusätzlich vom Gesetzgeber eine Grundqualifikation vorgeschrieben.
Wir bieten eine bechleunigte Grundqualifikation an (siehe Maßnahme 922 / 283 / 2015 – 4).
Förderung mit Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit möglich.